
In Sachsen-Anhalt müssen Gastangler und Angeltouristen einen gültigen staatlichen Fischereischein (Angelschein) nachweisen sowie einen Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erwerben.
Innereuropäische Touristen ist es möglich einen Gastfischereischein zu erwerben. Hierfür ist die Sachkunde durch eine vergleichbare Prüfung nachzuweisen. Der Gastfischereischein ist auf 1 Monat begrenzt.
Wer sich nicht an diese Gesetze hält, und beispielsweise ohne Angelschein angelt, muss in Sachsen-Anhalt mit hohen Strafen rechnen.
Fischereischein, Fischereierlaubnisschein und der Personalausweis oder Reisepass sind beim Angeln mit zuführen!