WIE BEKOMMT MAN EINEN

Fischereischein

Angeln kann man bei uns in Sachsen-Anhalt nur mit einem staatlichen Fischereischein. Um diesen zu bekommen muss man das Zeugnis der bestandenen Fischereiprüfung vorlegen können. Desweitern ist eine Lizenz für das jeweilige Gewässer in Form einer Angelkarte/Gewässerkarte oder eines Fischereierlaubnisscheins notwendig. Zudem muss eine jährliche Fischereiabgabe bezahlt werden.
 

Fischereischein / Angelschein

Den Fischerei­schein kann man schriftlich oder persönlich bei der für den Wohnort zuständige Fischereibehörde beantragen. Dabei musss man das Zeugnis der bestandenen Fischereiprüfung vorlegen. Hat man dieses nicht, muß erst die Fischerprüfung bei der Fischereibehörde abgelegt werden. Außerdem muss man noch ein aktuelles Passbild und den Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Fischereiprüfung

Um Kinder, Jugendliche und Erwachsene gut auf die Fischereiprüfung vorzubereiten, bieten bestätigte ehrenamtlichen Anglerinnen und Angler entsprechende Schulungen an. Gefordert sind mindestens 30 Unterrichtsstunden.
Geprüft werden Kenntnisse in Fisch- und Gewässerkunde sowie Geräte- und Rechtskunde. Nach der schriftlichen Prüfung mit 60 Fragen steht findet noch die mündliche Prüfung statt.

 

 
Mehr Informationen zum Fischereischein und zur Fischerei Prüfung finden!

Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e. V.

Kreisanglerverein Merseburg e.V.

 

 

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